Hallo Leut`s,
meine Frage richtet sich an alle Rechts/Versicherungsexperten: von unserem immer hilfsbereiten Kollegen Heinz aus Ungarn hörte ich
neulich von folgendem Problem- Heinz wohnt bekanntermaßen in Ungarn. Er hat 3 Habanas/Mojitos. Alle sind in Ungarn versichert.
Heinz darf nach ungrarischem Recht mit seinem Roller nicht nach Deutschland fahren. Ich verstehe das nicht. Wir haben doch Freizügigkeit
in Europa. Ich darf doch auch mit meinem Roller von Deutschland aus überall hin. Klar, natürlich nur für Urlaub und Kurzzeitreisen. Warum
darf Heinz es nicht?
Auf Antwort hoffend, verbleibe ich mit lieben Grüßen
Rolli
Freizügigkeit in Europa
- Rolli
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- Roller:Mojito Custom 50
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13
18:52
- Heinz
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Feb 2020
16
01:35
Re: Freizügigkeit in Europa
Hallo Rolli
Erstmal eine Berichtigung , ich habe 1 Piaggio SSL50 , 1 Simson S 51 B und 1 Aprilia Habana Custom 50ccm ( aufbereitet 70ccm ) .
In Ungarn gilt folgendes bis 50ccm fällt alles unter Segedmotor Kerekpar , zu deutsch in etwa Fahrrad mit Hilfsmotor , das wiederum besagt , diese Fahrzeuge benötigen kein Kennzeichen ( auch kein Versicherungs Kennzeichen )und es ist nicht erlaubt mit Sozius zu fahren mindestalter 15 Jahre .Mit zu führen sind , Nachweis über eine abgelegte Prüfung oder eben Führerschein , Ausweis , Versicherungs Nachweis und Verbandskasten für Motor Zweiräder . So und nun !!! Nachdem an diesen Fahrzeugen kein Nummernschild existiert is logischer weise kein Grenz Übertritt möglich , da nicht registriert , geblitzt oder bei eventueller Beschädigung anderer , Unfallflucht , Verkehrsrechtlichen problemen geahndet werden kann . Habe aber läutn gehört , das in dieser Sache etwas unternommen werden soll bezüglich Kennzeichen , die Frage ist ....WANN!!!!
LG Heinz aus Ungarn
PS; Nun weißt Du bescheid .
Erstmal eine Berichtigung , ich habe 1 Piaggio SSL50 , 1 Simson S 51 B und 1 Aprilia Habana Custom 50ccm ( aufbereitet 70ccm ) .
In Ungarn gilt folgendes bis 50ccm fällt alles unter Segedmotor Kerekpar , zu deutsch in etwa Fahrrad mit Hilfsmotor , das wiederum besagt , diese Fahrzeuge benötigen kein Kennzeichen ( auch kein Versicherungs Kennzeichen )und es ist nicht erlaubt mit Sozius zu fahren mindestalter 15 Jahre .Mit zu führen sind , Nachweis über eine abgelegte Prüfung oder eben Führerschein , Ausweis , Versicherungs Nachweis und Verbandskasten für Motor Zweiräder . So und nun !!! Nachdem an diesen Fahrzeugen kein Nummernschild existiert is logischer weise kein Grenz Übertritt möglich , da nicht registriert , geblitzt oder bei eventueller Beschädigung anderer , Unfallflucht , Verkehrsrechtlichen problemen geahndet werden kann . Habe aber läutn gehört , das in dieser Sache etwas unternommen werden soll bezüglich Kennzeichen , die Frage ist ....WANN!!!!
LG Heinz aus Ungarn
PS; Nun weißt Du bescheid .
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